V-Nissg

Dauerhafte Haarentfernung mit Laser für glatte Beine

Regelung für Laserbehandlungen – Was Sie wissen sollten

Seit dem 1. Juni 2024 gelten in der Schweiz verbindliche neue Vorschriften für den Umgang mit Lasertechnologien im ästhetischen Bereich. Auch die dauerhafte Haarentfernung mittels Laser ist davon betroffen.

Das heisst: Ab dem 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erlangt haben.

Im folgenden Beitrag informieren wir Sie darüber, was sich geändert hat – und was das konkret für Ihre nächste Laserbehandlung bedeutet.

Hintergrund: Was regelt das NISSG?

Das sogenannte NISSG – Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall – hat zum Ziel, Kundinnen und Kunden bei ästhetischen Behandlungen besser zu schützen. Dazu zählen unter anderem die Haarentfernung mit Laser, Tattooentfernungen, Narbenbehandlungen und weitere Anwendungen mit Licht- und Lasertechnologien.

Bereits seit dem 1. Juni 2019 sind das Gesetz und die entsprechende Verordnung in Kraft. Die Übergangsfrist zur Erlangung der notwendigen Fachqualifikationen (Sachkundenachweise) endete am 31. Mai 2024. Seit dem 1. Juni 2024 dürfen bestimmte Laserbehandlungen nur noch von fachlich geschultem Personal durchgeführt werden.

Der Sachkundenachweis – Ihre Sicherheit

Um eine gesetzlich konforme Laserbehandlung durchführen zu dürfen, müssen Kosmetikerinnen und Kosmetiker einen Sachkundenachweis vorweisen. Dieser bestätigt, dass die betreffende Person eine fundierte Ausbildung in den drei relevanten Bereichen abgeschlossen hat:

  • Grundlagenwissen

  • Technologieverständnis

  • Behandlungsspezifische Kenntnisse (BKF)

Im Rahmen des letzten Moduls spezialisieren sich Fachpersonen auf eine bestimmte Anwendungsrichtung – zum Beispiel auf die Haarentfernung mit Laser, die Behandlung von Haut- und Pigmentstörungen, Cellulite & Fettpolstern oder auf die Entfernung von Tattoos und Permanent Make-up.

Ärztliche Aufsichtspflicht für bestimmte Behandlungen

Für einige Laseranwendungen besteht künftig ein Ärztevorbehalt. Das bedeutet: Nur Ärztinnen und Ärzte – oder Fachpersonen unter unmittelbarer ärztlicher Aufsicht – dürfen bestimmte invasive Behandlungen durchführen. Dazu zählen etwa:

  • Entfernung von Alterswarzen, Fibromen oder Pigmentflecken

  • Behandlungen von Melasmen, Krampfadern und Besenreisern

  • Laseranwendungen im Bereich der Augen

Diese Regelung schützt Ihre Gesundheit und stellt sicher, dass komplexere Behandlungen ausschliesslich in medizinisch kompetente Hände gehören.

Verbotene Anwendungen

Einige Anwendungen wurden im Zuge des neuen Gesetzes vollständig untersagt. So ist beispielsweise die Tattoo- oder Permanent-Make-up-Entfernung mit IPL-Geräten (Intense Pulsed Light) nun verboten. Ebenso untersagt ist die Laserentfernung von Muttermalen, da diese nur chirurgisch korrekt entfernt werden können.

Auch Anwendungen mit hochfokussiertem Ultraschall, langgepulsten Nd:YAG-Lasern, photodynamischer Therapie oder Laserlipolyse bleiben ausschliesslich der ärztlichen Praxis vorbehalten.

Was bedeutet das für Ihre Behandlung bei uns?

Während früher auch Laien mit Lasertechnologie arbeiten durften, ist dies nun nicht mehr zulässig. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das mehr Sicherheit – aber auch, dass Sie bei der Auswahl Ihres Studios besonders auf die Qualifikation der behandelnden Person achten sollten. Eine offizielle Liste aller zertifizierten Fachpersonen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

In der Wellness Oase können Sie sich darauf verlassen: Unsere Fachkraft Anita Friedli hat alle vorgeschriebenen Module erfolgreich absolviert und den eidgenössisch anerkannten Sachkundenachweis erhalten. Sie ist offiziell in der BAG-Datenbank gelistet. Damit garantieren wir Ihnen weiterhin hochprofessionelle Haarentfernung mittels Diodenlaser und IPL auf dem neuesten Stand der Technik – selbstverständlich inklusive fundierter Beratung und individueller Betreuung.

Qualität, die sich bezahlt macht

Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur die Sicherheit erhöht – auch die Qualität in der gesamten Branche steigt deutlich. Die umfassenden Schulungen und Prüfungen sorgen dafür, dass nur bestens ausgebildete Fachpersonen Laserbehandlungen durchführen dürfen.

Aufgrund der hohen Ausbildungskosten und der kontinuierlichen Weiterbildung, die wir für Ihre Sicherheit auf uns genommen haben, sahen wir uns gezwungen, unsere Preise für Laserbehandlungen leicht anzupassen. Damit investieren wir gezielt in Qualität und setzen uns bewusst von Billiganbietern ab, die keine entsprechende Fachausbildung vorweisen können.

Sie profitieren bei der Wellness Oase von einem Service, der nicht nur gesetzeskonform, sondern vor allem auf höchstem fachlichen Niveau durchgeführt wird – für Ergebnisse, die überzeugen und für Ihre Hautgesundheit sorgen.

Auch 20 minuten berichtet über das neue Gesetz.